Für Veranstalter eines Karriere Kicks gelten die AGBs der Kivent GmbH.
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Teilnahmebedingungen für Aussteller
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Klausel 1
Diese Vertragsurkunde regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Local Hero und dem teilnehmenden Unternehmen (fortan: Teilnehmer) im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung "Karriere Kick".
Klausel 2
(1) Dieser Vertrag richtet sich an Unternehmen und Unternehmer.
(2) Vor jedem Vertragsschluss prüft der Teilnehmer, ob er Unternehmer i.S.v. § 14 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils geltenden Unternehmung ist. Mit dem vorbehaltlosen Vertragsschluss erklärt der Teilnehmer, gemessen an der vorstehenden Definition Unternehmer zu sein.
Klausel 3
Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Der Local Hero ist der Veranstalter des Karriere Kicks, [Veranstalter].
- Teilnehmer ist die die juristische und/oder natürliche Person, die als potenzieller Arbeitgeber und/oder Ausbilder an einem "Karriere Kick" teilnimmt, den der hiesige Local Hero veranstaltet.
- Vertragsschluss ist der Tag, an dem sich die Parteien auf die Teilnahme am Karriere Kick einigen, sofern der Local Hero die Einigung mindestens in Textform bestätigt.
- Karriere Kick ist eine Veranstaltung, die der Vernetzung von potenziellen Arbeitnehmern und/oder Auszubildenden mit potenziellen Arbeitgebern und/oder Ausbildern dient. Der Karriere Kick wird vom hiesigen Local Hero organisiert.
- Netzwerkveranstaltung: Das ist eine Veranstaltung, die zeitlich vor dem Karriere Kick stattfindet. Hier kann der Teilnehmer anwesend sein und, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist, auch weitere Personen einladen.
Klausel 4
(1) Der Local Hero haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Local Hero im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Local Hero bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Local Hero regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Sollten Dritte den Local Hero wegen eines solchen Tun, Dulden oder Unterlassens in Anspruch nehmen, das im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Karriere Kicks durch den Teilnehmer steht, ist der Teilnehmer verpflichtet,
- den Local Hero hinsichtlich jedweder Haftung schadlos zu halten,
- dem Local Hero jedwede Aufwendungen und sonstigen Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstanden sind,
- hinsichtlich der Aufwendungen und sonstigen Kosten i.S.v. Ziffer 2, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung, dem Local Hero einen angemessenen Vorschuss zu leisten,
- den Local Hero entsprechend der Grundsätze von Treu und Glauben mit sämtlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind.
Sofern und soweit der Teilnehmer die Inanspruchnahme i.S.v. Satz 1 nicht zu vertreten hat, entfallen die Pflichten nach Satz 1.
Klausel 5
Der Teilnehmer prüft während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere aber wenn er an den Local Hero eine Zahlung leistet, ob er insolvent ist oder auf Grundlage einer fachkundigen Prognose demnächst insolvent werden wird. Mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Vertrags und/oder Zahlung erklärt der Teilnehmer in jedem Einzelfall, dass er zum jeweiligen Zeitpunkt weder insolvent ist noch auf Grundlage seiner Prognose demnächst insolvent werden wird.
Klausel 6
Grundsätzlich beginnt der Vertrag, sobald die Parteien sich mindestens in Textform über die Beteiligung am Karriere Kick geeinigt haben, spätestens jedoch mit Eingang der elektronischen Anmeldung. Er endet erst mit Ende der Veranstaltung Karriere Kick. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Klausel 7
(1) Der Local Hero ermöglicht dem Teilnehmer die Entsendung von Vertretern zum Karriere Kick. Über die konkrete Anzahl einigen sich die Parteien in einem Angebot, das der Teilnehmer annimmt.
(2) Der Local Hero ermöglicht dem teilnehmenden Unternehmen das Aufstellen eines Messestandes am Veranstaltungsort. Auf der Gesamtfläche dürfen höchstens ein Stehtisch und zwei Roll-Ups aufgestellt werde, sofern im Angebot nicht anders besprochen. Über den räumlichen Umfang des Messestandes einigen sich die Parteien in einem Angebot, das der Teilnehmer annimmt.
(3) Der Local Hero sowie die Kivent GmbH unterstützen das teilnehmende Unternehmen bei der Einrichtung und Nutzung der veranstaltungsbegleitenden Webapplikation. Er übermittelt – mit Blick auf Inhalt und Umfang nach eigenem Ermessen – an das teilnehmende Unternehmen Informationen zum Messe- und Spielablauf und erläutert, wie sich die Vertreter des teilnehmenden Unternehmens anmelden können.
(4) Nur sofern die Parteien sich ausdrücklich darüber einigen, können im Einzelfall noch folgende Leistungen erbracht werden:
- Teilnahme an der Netzwerkveranstaltung mit anderen teilnehmenden Unternehmen am Vorabend zum Karriere Kick.
- Catering-Paket beim Karriere Kick. Über die Einzelheiten einigen sich die Parteien in einem Angebot, das der Teilnehmer annimmt.
- Ein Kickertisch wird mit einem vom teilnehmenden Unternehmen spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zur Verfügung zu stellenden Logo (Vektorgrafik) an der Stirnseite gebrandet.
- Eine Messewand wird mit einem vom teilnehmenden Unternehmen spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zur Verfügung zu stellenden Logo (Vektorgrafik) bedruckt.
- Das vom Teilnehmer in der Web-App hochgeladene Logo wird auf der veranstaltungsbezogenen Internetseite veröffentlicht.
(5) Für den Fall, dass ein Karriere Kick aus Gründen höherer Gewalt oder anderen Gründen, die der Local Hero nicht zu vertreten hat, ausfällt, darf er die Veranstaltung verschieben, jedoch nicht auf einen Zeitpunkt, der nach mehr als sechs Monate nach Wegfall des Hindernisses liegt. Sofern die Terminverschiebung dem Teilnehmer aus Gründen, die er darzulegen und/oder zu beweisen hat, nicht zumutbar ist, informiert er den Local Hero unverzüglich nach Zugang der Terminverschiebungsnachricht. Kann der Local keinen Alternativtermin mitteilen, der für den Teilnehmer zumutbar ist, steht dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zur Seite.
Klausel 8
(1) Über die Gesamtvergütung für die Leistungen nach Klausel 7 einigen sich die Parteien vorab. Der Betrag wird mit Vertragsschluss fällig.
(2) Sämtliche Zahlbeträge sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird, sofern sie anfällt, gesondert abgerechnet.
Klausel 9
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- und/oder Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Maßgeblich ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Local Hero ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Teilnehmers zuständig ist. Der Teilnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Local Heros zu klagen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Klausel 1
Diese Vertragsurkunde regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Local Hero und dem teilnehmenden potenziellen Auszubildenen und/oder Arbeitnehmer (fortan: Teilnehmer) im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung "Karriere Kick".
Klausel 2
(1) Dieser Vertrag richtet sich an natürliche Personen, die sowohl minder- als auch volljährig sein können.
(2) Vor jedem Vertragsschluss prüft der Teilnehmer, ob er volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mit dem vorbehaltlosen Vertragsschluss erklärt der
Teilnehmer, gemessen an der vorstehenden Definition volljährig zu sein.
(3) Ist der Teilnehmer minderjährig und unter 16 Jahre alt,, setzt die Teilnahme an der Veranstaltung die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter voraus.
Klausel 3
Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Der Local Hero ist der Veranstalter des Karriere Kicks, [Veranstalter].
- Teilnehmer ist die natürliche Person, die am Karriere Kick teilnimmt.
- Vertragsschluss ist der Tag, an dem sich der Teilnehmer zum Karriere Kick anmeldet.
- Karriere Kick ist eine Veranstaltung, die der Vernetzung von potenziellen Arbeitnehmern und/oder Auszubildenden mit potenziellen Arbeitgebern und/oder Ausbildern dient. Der Karriere Kick wird vom hiesigen Local Hero organisiert.
- Potenzieller Arbeitgeber/Ausbilder ist die natürliche oder juristische Person, die sich als potenzieller Arbeitgeber/Ausbilder auf dem Karriere Kick präsentiert.
Klausel 4
(1) Der Local Hero haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Local Hero im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Local Hero bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Local Hero regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Sollten Dritte den Local Hero wegen eines solchen Tun, Dulden oder Unterlassens in Anspruch nehmen, das im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Karriere Kicks durch den Teilnehmer steht, ist der Teilnehmer verpflichtet,
- den Local Hero hinsichtlich jedweder Haftung schadlos zu halten,
- dem Local Hero jedwede Aufwendungen und sonstigen Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstanden sind,
- hinsichtlich der Aufwendungen und sonstigen Kosten i.S.v. Ziffer 2, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung, dem Local Hero einen angemessenen Vorschuss zu leisten,
- den Local Hero entsprechend der Grundsätze von Treu und Glauben mit sämtlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind.
Sofern und soweit der Teilnehmer die Inanspruchnahme i.S.v. Satz 1 nicht zu vertreten hat, entfallen die Pflichten nach Satz 1.
Klausel 5
Grundsätzlich beginnt der Vertrag mit Anmeldung zum Karriere Kick. Er endet erst mit Ende der Veranstaltung Karriere Kick. Der Vertrag kann von den Vertragsparteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wobei die Kündigung der Textform bedarf.
Klausel 6
(1) Der Local Hero ermöglicht dem Teilnehmer die kostenfreie Teilnahme am Karriere Kick sowie die Nutzung die mobilen Web-Applikation, über die der Teilnehmer sich anmelden und während des Karriere Kicks mit potenziellen Arbeitgebern/Ausbildern Kontakt aufnehmen kann.
(2) Für den Fall, dass ein Karriere Kick aus Gründen höherer Gewalt oder anderen Gründen, die der Local Hero nicht zu vertreten hat, ausfällt, darf er die Veranstaltung verschieben, jedoch nicht später als sechs Monate nach Wegfall des Hindernisses.
Klausel 7
Während der Veranstaltung fertigt der Local Hero Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung und späteren Darstellung an. Der Teilnehmer überträgt dem Local Hero ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Aufnahmen. Dem Teilnehmer steht insoweit kein Vergütungsanspruch zur Seite.
Klausel 8
Die Teilnahme ist kostenfrei. Jedoch trägt der Teilnehmer die Kosten für An- und Abreise selbst.
Klausel 10
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- und/oder Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Maßgeblich ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.